Bitte beachten Sie unsere allgemeine Annahmebedingungen.
Allgemeine Annahmebedingungen
- Das Betriebsreglement ist zu beachten.
 - Alle Preise sind für ein Kalenderjahr gültig. Preisanpassungen infolge behördlicher Verfügungen sowie Marktveränderungen werden vorbehalten. Dies ist insbesondere für Bauschutt und Inerte Abfälle zu berücksichtigen.
Nicht aufgeführte Abfälle: Preise und Anlieferbedingungen auf Anfrage. - Zahlungsbedingungen:
Der Mindestannahmepreis pro Lieferung bei Barzahlung beträgt Fr. 5.00 (inkl. 7.7 % MWST).
Der Mindestfakturbetrag bei Rechnungsstellung beträgt pro Kalendermonat Fr. 20.00.
Ab dem Jahr 2020 ist die Bezahlung mittels Post-, Debit-, oder Kreditkarte möglich. - Zahlungskonditionen:
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.Sortierplatz: 30 Tage 2 % Skonto 30 Tage Netto Verzugszins 5,0 % Kompostierplatz: 30 Tage Netto Verzugszins 5,0 %  - Separatsammelgüter dürfen nur bei der Umladestation der AVAG in Saanen angeliefert werden. Separatsammelgüter die beim Sortieren auf dem Sortierplatz sichtbar werden, werden zusätzlich zum angelieferten Volumen nachverrechnet.
 - Sonderabfälle:
Für Sonderabfälle ist die SOVAG -Tel. 032 366 80 80 - zuständig. Sonderabfälle die beim Sortieren auf dem Sortierplatz sichtbar werden, werden zusätzlich zum angelieferten Volumen nachverrechnet. - Spezielle Abfälle:
Informationen und Anlieferungen von speziellen Abfällen müssen mindesten 2 Tage vorher eingeholt, respektive angemeldet werden. - Bei der Anlieferung von verunreinigten Grünabfällen behält sich die Sorsag vor, diese zum Tarif für Sortiergut anzunehmen.
 - Der Transporteur behält sich vor, für die Anlieferung Fr. 5.00 / m3 für seine Umtriebe aufzurechnen.
 - Rechnungsänderung bei falschen Angaben im Werk, Administrationszuschlag Fr. 10.–
 - Mindestfakturierung Fr. 20.00, bis Ende Jahr, Barzahler Normaltarif
 
